Hunde - Haftpflicht - Versicherung

Hundehaftpflichtversicherung in den meisten Bundesländern notwendig


Rechtslage für Hundehalter

Bevor man sich einen Hund anschafft, gilt es sehr viele Dinge zu berücksichtigen. Man muss nicht nur eine passende Rasse auswählen, alle notwendigen Dinge für den Hund besorgen, sondern sich auch mit der Rechtslage im eigenen Bundesland auseinander setzen. Als Tierhalter hat man die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass es zu keinen negativen Zwischenfällen kommt. Und auch wenn viele Tierhalter gutmütig meinen, „Der tut ja nichts!“, ist es leider so, dass es viel zu viele Bissverletzungen durch Hunde gibt. Und auch wenn die meisten aufgrund schlechter Behandlung oder fehlender Erziehung passieren, weiß man nie in welche Situation man mit dem eigenen Hund kommt.


Hundeversicherung meistens eine Pflicht

In den meisten Bundesländern muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn als Besitzer eines Tieres muss man für alle Schäden, die durch das Tier angerichtet werden, aufkommen. Dazu zählen nicht nur Schäden durch Übergriffe und Bisse, sondern auch Sachschäden. Diese können zum Beispiel auch einmal in Nachbars Garten geschehen, wenn der Hund alleine auf Wanderschaft geht. Während die meisten Kleintiere wie Katzen, Kaninchen und Co in der normalen Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind, muss man für den Hund eine eigene Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen.


Die richtige Wahl treffen

Dass eine Versicherung abgeschlossen werden sollte, leuchtet schnell ein. Doch die große Frage ist, ob man einfach irgendeine Versicherung abschließen kann, weil sowieso immer das gleiche versichert wird, oder ob man sich doch näher damit beschäftigen muss. Die Antwort liegt natürlich auf der Hand: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen sind teilweise extrem groß. Nicht nur die Prämien unterscheiden sich, sondern auch die Deckungssummen, die Selbstbeteiligungen und Ausnahmeklauseln, in denen die Versicherung nicht einspringen muss. Dazu gehört zum Beispiel der Versicherungsschutz, während man im Ausland ist. Dieser ist auf keinen Fall als gegeben vorauszusetzen, oft sind Reisen vom Schutz ausgenommen.
Mehr über die richtige Wahl der Versicherung finden Sie beispielsweise auf - dieser Seite.


Es kann jeden treffen – auch unverschuldet

Trotzdem ist es wichtig, dass man sich damit beschäftigt. Auch als bester Hundebesitzer kann es einfach passieren, dass es zu einem Schaden kommt. So kommt es schnell einmal zu einem Verkehrsunfall aufgrund des eigenen Hundes. Dieser muss nur auf der anderen Straßenseite ein Mitglied der Familie sehen, sich sehr freuen und auf ihn zulaufen. Denn der Hund wird nicht darauf achten, ob vielleicht ein Auto kommt oder nicht. Und auch wenn dieses noch weit weg ist, bremst es vielleicht ab, und verursacht einen Auffahrunfall. Die Kosten für den Schaden müssen dann vom Hundehalter bezahlt werden, da der Hund den Unfall verursacht hat.