Sackundennachweis
Jedes Bundesland hat eine eigene Regelung zum Hundeführerschein, oder auch "Sachkundenachweis". So kommt es, dass es sowohl freiwillige, verpflichtende aber auch gar keine Prüfung für Hundehalter gibt. Im folgenden Beitrag zeigen wir welche Rechte und Pflichten du hast
WIEN
Allgemeine Informationen
Haltung von Hunden
§ 5 (12) Ab 1. Juli 2019 hat jede Person vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis gemäß Abs. 14 zu erbringen.
Hundehalter müssen sachkundig werden
Die Novelle widmet sich allerdings nicht nur den gefährlichen Exemplaren. Auch bei den „normalen“ Hunden wurde eine Änderung vorgenommen.
Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund anschafft, muss einen Kurs absolvieren und einen Sachkundenachweis vorlegen.
Infos sind noch nicht bekannt....folgen in kürze
Damit sei sichergestellt, dass sich Menschen, bevor sie sich einen Hund zulegen, darüber informieren, was das bedeute, wie Sima erläuterte. Ähnliche Regelungen gebe es bereits in anderen Bundesländern: „Wir glauben, dass das auch in Wien zumutbar ist.“
Im Gegensatz zum Führungsnachweis wird der Einführungskurs nur für den Besitzer vorgeschrieben. Andere Menschen, die mit dem Tier unterwegs sind, brauchen diesen nicht. Strafen sind nicht vorgesehen, wie Sima und Maresch beteuerten.
Allerdings: Der Nachweis wird nötig sein, um einen Hund anzumelden.
NIEDERÖSTERREICH - Sachkundenachweis
Allgemeine Informationen
In Niederösterreich gibt es wie in Wien eine „Rasseliste“. Besitzer einer Hunderasse, die auf dieser Liste stehen, müssen gemäß der Hundehalter-Sachkundenverordnung einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser soll dazu beitragen, dass Hundebesitzer derartiger Rassen über ausreichende Kenntnisse verfügen.
Folgende Rassen sind betroffen:
- Rottweiler
- Pitbullterrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Tosa Inu
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bandog
- und Mischlingsrassen
Die Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem allgemeinen (theoretischen) Teil von zumindest 4 Stunden über Wesen und Verhalten des Hundes und einem praktischen Teil von zumindest 6 Stunden zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen. Absolvieren kannst du die Prüfung bei gelisteten Prüfern.
Informationen erhältst du unter
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Polizeiangelegenheiten
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
E-Mail: post.ivw1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-13253, Fax: 02742/9005-13650
OBERÖSTERREICH - Sachkundenachweis
In Oberösterreich ist von jedem Hundebesitzer ein sogenannter „Sachkundenachweis“ zu erbringen, der auch bei der Meldung vorgezeigt werden muss. Der theoretische Kurs dafür dauert zwei Stunden und vermittelt Wissen zur artgerechten Haltung, Gesundheit, Verhalten, Kosten und gesetzlichen Regelungen. Sogenannte „auffällige“ Hunde bzw. Hunde mit „Gefährdungspotential“ müssen in Oberösterreich zudem einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen. Dieser besteht aus einem praktischen Kurs wie z.B. der Begleithundeprüfung. Wer bereits eine gleichwertige Ausbildung mit seinem Hund absolviert hat, muss keinen Sachkundenachweis erbringen.
Nähere Informationen zu Ort, Zeit und Preis finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96769.htm
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales Verwaltungspolizei
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-143 19
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail: pol.ikd.post@ooe.gv.at
SALZBURG - Sachkundenachweis
Für alle Hundehalter gilt seit dem 1. Jänner 2013 in Salzburg die Novelle zum Salzburger Sicherheitsgesetz, LGBI NR 100/2012. Das bedeutet, die Meldepflicht für alle Hundebesitzer für einen Hund der älter als 12 Wochen ist und zum anderen, dass jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen muss. Dieser besteht aus einer Ausbildung von mindestens 2 Stunden bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte.
Bei bestimmten Hunderassen – die vom Gesetzgeber als "gefährlich" eingestuft werden, ist eine Ausbildung von mindestens 10 Stunden und ein Praxisteil erforderlich, um den Sachkundenachweis zu erwerben. Nach erfolgreichem Absolvieren des jeweiligen Moduls stellt die zugelassene Aussbildungsstätte den Sachkundenachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Kurses aus.
Nähere Informationen zum Sachkundenachweis in Salzburg:
- Antrag Sachkundenachweis_Land Salzburg
- Beurteilungskriterien für den Sachkundenachweis
- Landesgesetzblatt zur Hundehaltung
STEIERMARK - Hundekundenachweis
Für Ersthundebesitzer ist mit dem neuen Hundehaltegesetz seit 2012 die Erbringung eines "Hundekundenachweises" in der Steiermark Pflicht. Personen, die in den letzten fünf Jahren einen Hund hatten, sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen keinen "Hundekundenachweis" machen. Ansonsten ist dieser innerhalb eines Jahres, ab Anschaffung des Hundes zu machen. Ausgestellt wird der "Hundekundenachweis" vom Amtstierarzt, der verpflichtet ist eine gewisse Anzahl von Kursen anzubieten. In dem Kurs - der in der Regel vier bis sechs Stunden dauert - werden Themen wie, Wahl des passenden Hundes, Haltung von Hunden, Rechtsfragen und weiteres behandelt. Die Kosten dafür belaufen sich auch 40,00 Euro. Wer den Hundekundenachweis nicht macht, wird mit der Zahlung der doppelten Hundesteuer bestraft. Alternativ lässt sich aber auch die Begleithundeprüfung absolvieren.
Die Termine für Hundekundenachweis-Kurse sind bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
VORARLBERG
In Vorarlberg existiert seit 1992 eine sogenannte Kampfhundeverordnung, der zufolge die Haltung von „Kampfhunden“ bewilligt werden muss. Die zuständige Behörde für Bewilligungen ist der jeweilige Bürgermeister.
Folgende Hunde gelten in Vorarlberg als „Kampfhunde“ und dürfen nur mit einer Bewilligung gehalten werden:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Argentinischer Mastiff
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Bordeaux Dogge
- Dogo Argentino
- Ridgeback
- Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier,sowie alle Hunde aus Kreuzungen unterdiesen Rassen und deren Kreuzungen.
BURGENLAND, KÄRNTEN, TIROL
Die Gesetze bezüglich Sachkundenachweis und Hundeführerschein in Burgenland, Kärtnen und Tirol sehen derzeit keinen Hundeführerschein vor.