Aktuelle Einreisebestimmungen der EU

Hier findest Du alle Einreisebestimmungen für Hunde für die beliebtesten EU-Länder und andere Europäische Urlaubsländer sowie die wichtigsten Durchreiseländer.

Allgemeine Bestimmungen für Deine Reise mit Hund in Europa
Es gibt einige Einreisebestimmungen mit Hund, die Du, egal in welches Europäische Land Du reist, beachten musst.
Und zwar

– ACHTUNG: DURCHREISE!
Immer müssen für einen Urlaub in einem Land nicht nur die Einreisebestimmungen Deines Wunschurlaubslandes (siehe Länderspezifische Bestimmungen unten), sondern darüber hinaus auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden! Egal, über welchen Weg Hunde eingeführt werden. Ob mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff.

- TÄTOWIERUNG STATT MIKROCHIP?
Bis 2011 galt als Markierung statt dem Chip auch eine gut lesbare Tätowierung. Das bedeutet, dass Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 entsprechend tätowiert wurden, keinen Chip benötigten, um mitgeführt werden zu dürfen. Die Nummer muss im EU-Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Pet Pass genannt) angegeben sein. Ab 2012 geborene Hunde brauchen einen Chip um mitgenommen werden zu dürfen.

- MAXIMAL FÜNF TIERE
Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die über drei Monate alt sind, und für den privaten Reiseverkehr (mit max. fünf Tieren)

- WELPEN BIS 12 BZW. 16 WOCHEN
Welpen dürfen nach EU-Verordnung erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. 21 Tage werden hinzugerechnet, weil das der offizielle Zeitraum ist, der notwendig ist, bis sich der Impfschutz genügend ausbildet und die Impfung als gültig bezeichnet werden kann.

In einigen wenigen Ländern (wie zum Beispiel Österreich) gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen (die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen), dürfen dann trotzdem reisen, wenn Du zusätzlich zum Heimtierausweis und zum Microchip die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarzteshast, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung). Ebenso wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und diese alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).

Alle Länderdetails, zusätzliche Regelungen & Einschränkungen findest Du beim jeweiligen Land (siehe Liste unterhalb).

ACHTUNG – Diese Länder gestatten nur mehr die Einreise von Welpen mit einer gültigen Tollwutimpfung (Alter 12 Wochen plus mind. 21 Tage, also mindestens 15 Wochen alt): Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Großbritannien, Irland, Italien, Schweden, Zypern, Spanien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Portugal und Norwegen.


- TOLLWUT – NICHT JEDES JAHR IMPFEN!
Früher musste man seinen Hund jedes Jahr gegen Tollwut impfen. Heute ist anerkannt, dass ein Impfstoff, je nach Hersteller, 3 bis 4 Jahre Wirksamkeit hat (in Wirklichkeit, wie Studien belegen, 7 Jahre bis ein Leben lang).

Das gilt auch für Reisen mit Hund. Innerhalb der EU werden die Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). 

- BLUTTEST TOLLWUT – NUR EINMAL!
Sollte ein Bluttest (Tollwut) gefordert sein (etwa für die Rückreise in die EU, z.B aus der Türkei) gilt: Der Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde) braucht nur einmal im Leben des Hundes durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.

- SO IST EIN URLAUB MIT HUND IN…
Viele Informationen für einen gelungenen Hunde-Urlaub in den einzelnen Ländern findest Du auf unseren detaillierten Länderseiten. Von der richtigen Reisezeit über den landestypischen Umgang mit Hunden bis zu den wichtigen gesetzlichen Bestimmungen. Und natürlich findest Du dort auch DEIN hundefreundliches Urlaubszuhause…


  * Urlaub mit Hund in Deutschland 

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert.
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)

- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Sie können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes wenn Einreise aus einem gelisteten Drittland).  Es wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen. Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland (etwa Schweiz oder Norwegen), sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist)

- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder - siehe Eingangstext

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.

- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Tipp:
Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

FÜR DICH
Maulkorb und Leine sollten im Urlaub am besten immer mitgeführt werden (z.B. wenn Du und Deine Fellnase öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchtet).


   * Urlaub mit Hund Österreich 

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich recherchiert.
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Österreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Österreich:

- einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)

- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung).  Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern - siehe Eingangstext


  * Urlaub mit Hund in Italien 

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Italien recherchiert.
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Italien bzw. für die Einreise und Durchreise mit Deinem Hund in Italien:


- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Italien behält sich vor, die Einreise von Jungtieren bis zu 12 Wochen bis auf weiteres zu untersagen. Welpen dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen und mit gültiger Tollwutimpfung einreisen.

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern - siehe Eingangstext


  * Urlaub mit Hund in Frankreich 

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Frankreich recherchiert.
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Frankreich bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Frankreich:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt). Im Impfpass muss angegeben sein, wann die Auffrischungsimpfung notwendig ist (je nach Impfstoff)
- Es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren (Demnach kannst Du mit Deinem Hund erst einreisen, wenn er alt genug ist für die Tollwutimpfung, also 12 Wochen plus die 21 Tage)

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern -siehe Eingangstext

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:

Frankreich unterscheidet bei seinen Vorschriften, was die Einreise “gefährlicher” Hunderassen betrifft, in zweierlei Kategorien.

- Hunde der 1. Kategorie: Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie.

- Hunde der 2. Kategorie: Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankre
ich absolvieren müssen. Willst Du Dich  regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir Dich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen.

Übrigens: Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden. 

Unser Tipp:
Bei der Einfuhr von Hunden, die diesen Kategorien ähneln, ist wirklich Vorsicht angebracht. Im Zweifelsfall unbedingt eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes dabei haben, die bestätigt, dass Dein Hund nicht einer dieser Kategorien angehört. Denn ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheitsgemäßen Bescheinigung muss man mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen ‐ dies kann u.U. sogar zur Beschlagnahmung des Hundes führen. Wenn Du oder der Tierarzt nicht sicher sind, ob Dein Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Dir, ihn lieber nicht nach Frankreich mitzunehmen.


  * Urlaub mit Hund in den Niederlanden 

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in die Niederlande recherchiert.
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in den Niederlanden  bzw. für die Einreise und Durchreise mit Deinem Hund in den Niederlanden:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen, die jünger sind als 15 Wochen, dürfen nicht in die Niederlande einreisen

Sehr sympathisch:
Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 wieder aufgehoben worden.
Es gibt heute somit keinerlei Einschränkungen was die Einfuhr bestimmter Hunderassen betrifft.

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern


  * Urlaub mit Hund in der Schweiz 

Das braucht Dein Hund für die Einreise und Durchreise in der Schweiz:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
- Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten ist verboten. Ausnahme: Hunde von im Ausland wohnhaften Haltern, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz umziehen

- Welpen unter 12 Wochen bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen: Zusätzlich zum Pet-Pass und zum Microchip brauchst Du die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung).  Ebenso ist die Einreise gestattet, wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird (und die alle Anforderungen zur Einreise erfüllt).

- Welpen bis 56 Tage müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet sein.

- Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen - siehe Eingangstext


  * Urlaub mit Hund in Tschechien 

Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in Tschechien:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 4 Wochen und max. 12 Monate alt)
- Jungtiere bis 15 Wochen dürfen nicht einreisen

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen - siehe Eingangstext


  * Urlaub mit Hund in Spanien

Das braucht Du für die Einreise und Durchreise mit Hund in Spanien:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Jungtiere bis 12 Wochen: zusätzlich die Bestätigung eines zugelassenen Tierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder begleitet von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist

- Beachte bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen - siehe Eingangstext

Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen:
Auch wenn nach Spanien grundsätzlich alle Rassen einreisen dürfen, gibt es leider auch hier eine Liste von als gefährlich eingestuften Hunderassen.

Hierzu gehören: Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und Akita-Inú. Welchen Beschränkungen diese Rassen unterliegen wird von Region zu Region unterschiedlich geregelt.

Das geht von Maulkorbpflicht bis zu einem Einreiseverbot in die Region. Da sich diese Regeln auch kurzfristig ändern können, solltest Du das für alle Regionen, durch die Du reist, die Informationen dazu bei der Spanischen Botschaft oder den regionalen Touristeninformationen einholen.


  * Urlaub mit Hund in Kroatien

Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Kroatien recherchiert.
Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund in der Republik Kroatien bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Kroatien:

- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
- Welpen unter 15 Wochen dürfen nicht einreisen
- Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier and Miniature Bull Terrier dürfen nur mit FCI-Papiereneinreisen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Ein gesondertes Gesundheitszertifikat wird nicht benötigt

- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern - siehe Eingangstext


Wir wünschen Dir wunderschöne Urlaubstage mit Hund!